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Wer vor dem 63. Lebensjahr eine Erwerbsminderungsrente bezieht, muß mit Abschlägen bei der Rente rechnen. Dadurch soll der frühere Rentenbezug ausgeglichen und erreicht werden, daß ältere Versicherte, die vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden wollen, nicht von einer Altersrente mit Abschlägen auf eine Erwerbsminderungsrente ausweichen.

ausrufezeichen2.gif (1830 Byte) Dieser Abschlag bleibt in der Regel auch bei einer folgenden Rente, also z.B. einer Alters- oder Witzen-/Witwerrente, bestehen.

Der Rentenabschlag beträgt bei Rentenbeginn im Alter von

Jahre Monat % Jahre Monate % Jahre Monate %
60 und jünger 10,8 61 0 7,2 62 0 3,6
60 1 1,5 61 1 6,9 62 1 3,3
60 2 10,2 61 2 6,6 62 2 3,0
60 3 9,9 61 3 6,3 62 3 2,7
60 4 9,6 61 4 6,0 62 4 2,4
60 5 9,3 61 5 5,7 62 5 2,1
60 6 9,0 61 6 5,4 62 6 1,8
60 7 8,7 61 7 5,1 62 7 1,5
60 8 8,4 61 8 4,8 62 8 1,2
60 9 8,1 61 9 4,5 62 9 0,9
60 10 7,8 61 10 4,2 62 10 0,6
60 11 7,5 61 11 3,9 62 11 0,3

 

 

 

 

 


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