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Was versteht man unter der Minderung der Miete?
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Wann kann der Mieter die Miete kürzen?
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Ist der Mieter bei jedem Fehler der Mietsache berechtigt, die Miete zu kürzen?
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Für welchen Zeitraum kann die Miete gemindert werden?
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Wann ist die Mietminderung ausgeschlossen?
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Wann liegt eine unerhebliche Beeinträchtigung vor, die eine Mietminderung ausschließt?
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In welchen Fällen ist davon auszugehen, daß eine unerhebliche Beeinträchtigung vorliegt?
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Kann der Mieter auch dann die Miete mindern, wenn er im Formularmietvertrag anerkannt hat, daß die Wohnung mangelfrei sei, tatsächlich aber Mängel vorliegen?
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Welche Folgen hat es, wenn der Mieter während der Mietzeit den Mangel erkennt, aber trotzdem den vollen Mietzins weiter zahlt?
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Kann der Mieter auch dann die Miete kürzen, wenn er den Mangel verschuldet hat?
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Welche Folgen hat es, wenn der Mieter, seine Pflicht, dem Vermieter Mängel anzuzeigen, verletzt?
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Innerhalb welcher Frist muß der Mieter dem Vermieter Mängel anzeigen?
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In welchen Fällen kann der Mieter die Miete kürzen, selbst wenn er dem Vermieter den Mangel nicht angezeigt hat?
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In welchen Fällen kann der Mieter den Mangel selbst beseitigen?
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Kann im Wohnungsmietvertrag zwischen Vermieter und Mieter wirksam vereinbart werden, daß das Mietminderungsrecht des Mieters ausgeschlossen ist?
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Welche Beweispflichten treffen im Rahmen der Mietminderung den Mieter und den Vermieter?
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Bedarf der Mieter für die Mietminderung im Falle eines Mangels der Zustimmung des Vermieters?
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Wonach richtet sich die Höhe der Mietminderung?
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Von welcher Miete ist bei der Mietminderung auszugehen?
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Kann der Vermieter das Mietverhältnis wegen überhöhter Mietminderung kündigen?
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Hat der Mieter im Falle eines Mangels neben der Mietminderung noch andere Ansprüche?
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