Neben
der Mietsminderung haben Mieter noch weitere Möglichkeiten, bei Mängel gegen den
Vermieter vorzugehen:
Bei der Inanspruchnahme dieser Rechte ist es durchaus möglich, daß der
Vermieter damit nicht einverstanden ist und daß Sie eine Klage einreichen müssen, damit
Sie Ihre Rechte durchsetzen können. Spätestens dann empfiehlt sich die Inanspruchnahme
eines Rechtsanwaltes. Davon gibt es viele und man kann hier durchaus auch eine falsche
Wahl treffen.
Aus eigener (und vor allem guter) Erfahrung können wir die Kanzlei
Weikopf & Coll. empfehlen, die uns bei allen rechtlichen Auseinandersetzungen (nicht
nur im Mietrecht) kompetent und beratend zur Seite stand.

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