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Neben der Mietsminderung haben Mieter noch weitere Möglichkeiten, bei Mängel gegen den Vermieter vorzugehen:

Mängelbeseitigungsanspruch Schadenersatz wegen Nichterfüllung
Zurückbehaltungsanspruch

Bei der Inanspruchnahme dieser Rechte ist es durchaus möglich, daß der Vermieter damit nicht einverstanden ist und daß Sie eine Klage einreichen müssen, damit Sie Ihre Rechte durchsetzen können. Spätestens dann empfiehlt sich die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes. Davon gibt es viele und man kann hier durchaus auch eine falsche Wahl treffen.

Aus eigener (und vor allem guter) Erfahrung können wir die Kanzlei Weikopf & Coll. empfehlen, die uns bei allen rechtlichen Auseinandersetzungen (nicht nur im Mietrecht) kompetent und beratend zur Seite stand.

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