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Fragen und Antworten Erläuterungen

Fragen und Antworten

aus Schuldnersicht aus Gläubiger-Sicht

Schuldnersicht

Was, wenn man verreist war und nicht rechtzeitig Widerspruch einlegen konnte?

Man kann bei Gericht "die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragen. Darüber entscheidet das Streitgericht.

Was, wenn der Mahnbescheid an eine alte oder falsche Adresse geschickt worden ist?

Die Zustellung und der Mahnbescheid sind unwirksam Wenn der Schuldner selbst von Mahnbescheid und Zustellversuch erfahren hat, sollte er dem Gericht die aktuelle Adresse mitteilen und eventuell vorsorglich Widerspruch einlegen.

Wie sollte ich mich verhalten, wenn ich nicht zahlen kann?

Keinen Widerspruch einlegen, sondern sich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen und eine Ratenzahlung vereinbaren.

Wie sollte das Widerspruchsformular ausgefüllt werden?

Der Schuldner sollte neben seinem Absender angeben, ob er insgesamt widerspricht oder nur teilweise. Wenn Sie als Vertreter einer Person oder eines Unternehmens das Formular unterschreiben, müssen Sie sich die Bevollmächtigung durch den Empfänger des Mahnbescheides versichern lassen.

In welchen Fällen ist ein Teil-Widerspruch möglich?

Wenn etwa die Leistung eines Handwerkers teilweise mangelhaft war. Oder wenn im Mahnbescheid zu hohe Zinsen wegen des Zahlverzuges verlangt werden. Diese dürfen nicht höher sein als der Diskontsatz plus 5 %. es lohnt sich auch, gegen die zum Teil sehr hohen Inkassogebühren Teil-Widerspruch einzulegen, da sie nur geschuldet werden, wenn man auf Mahnung des Inkasso-Büros gezahlt hat.

Welche Kosten kommen auf den Schuldner zu?

Der Schuldner trägt die Kosten für den Zahlungsverzug (Port, Verzugszinsen, Kosten für einen ab der zweiten Mahnung beauftragten Anwalt) und Kosten für das gesamte gerichtliche Mahnverfahren, sofern die Forderung berechtigt und er nicht zahlungsunfähig ist.

Was darf der Gerichtsvollzieher pfänden?

Alles, was dem Schuldner gehört. Ausnahmen: Gegenstände, die zur Ausübung der Erwerbstätigkeit notwendig sind und persönliche Gegenstände sowie Haushaltsutensilien (z.B. Ehering, Brille, Bekleidung, Haus- und Küchengeräte).

Kann der Schuldner eine Pfändung verhindern?

Er kann Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung stellen. Dieser wird oft nur gegen Sicherheitsleistungen gestattet.


Gläubigersicht

Kann der Gläubiger schon nach einer Mahnung einen Mahnbescheid stellen?

Ja. Aus rechtlicher Sicht sind keine weiteren Mahnungen notwendig. Der Gläubiger solle sich überlegen, ob es sich lohnt, nochmals zu mahnen. Statt weitere Mahnungen zu schicken, kann er einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung der Schulden beauftragen. Bei Inkassounternehmen tritt der Gläubiger einen Teil seiner Forderung ab. Das Inkassounternehmen versucht auf eigene Rechnung die Schulden einzutreiben. Wenn der Gläubiger schon nach der ersten Mahnung einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen will, sollte er sicherstellen, daß die Mahnung angekommen ist. Sonst kann der säumige Schuldner im Gerichtsverfahren behaupten, er hätte die Mahnung nie erhalten.

Welche Ansprüche kann der Gläubiger mit einem Mahnbescheid verfolgen?

Er kann nur solche Ansprüche verfolgen, die auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme ausgerichtet sind. Andere Forderungen wie Unterlassung oder Herausgabe können nicht verfolgt werden.

Was für Kosten kommen auf den Gläubiger zu?

Ist die Forderung berechtigt, hat der Gläubiger keine Kosten. Der vom Gericht verlangte Vorschuß wird dem Gläubiger ersetzt.Ist der Schuldner zahlungsunfähig, muß der Gläubiger die Anwalts- und Prozeßkosten selbst tragen und bekommt seine Forderung nicht beglichen. Zuerst muß aber die Zahlungsunfähigkeit festgestellt werden Sollte sich in der eidesstattlichen Erklärung herausstellen, daß der Schuldner doch Vermögen hat, kann dies gepfändet werden.

Wie lange ist der Vollstreckungsbefehl gültig?

Aus der Urkunde kann der Gläubiger 30 Jahre lang die Zwangsvollstreckung betreiben.

Lohnt es sich, einen Rechtsanwalt einzuschalten?

Unternehmen haben zwar oft eine eigene Mahnabteilung. es lohnt sich aber, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, wenn die Forderung berechtigt ist. Denn dann werden die Anwaltsgebühren vom Schuldner ersetzt. Die Einschaltung eines Inkassobüros macht nur Sinn, wenn damit eine außergerichtliche und billigere Lösung erreicht werden soll.


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