selbsthilfeprojekte.de

logo.gif (11827 Byte)

bedarf.gif (9876 Byte)

  
Wie bereits im Kapitel "Voraussetzungen" beschrieben, ergibt sich ein Anspruch auf die Grundsicherung unter anderem erst dann, wenn der Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und/oder Vermögen bestritten werden kann.

Daher ist als erstes festzustellen, wie hoch der Gesamtbedarf im Einzelfall ist.

Grundsätzlich sieht die Faustformel für die Berechnung des Bedarfes wie folgt aus:

Regelsatz
+
Kosten Unterkunft und Heizung
+
Beiträge Kranken- und Pflegeversicherung
+
Mehrbedarf
=================
Gesamtbedarf

Auf all die genannten Formelbestandteile gehen wir im folgenden näher ein.

Regelsatz Unterkunft und Heizung
Beiträge Versicherungen Mehrbedarf
Rechenbeispiele

Regelsatz

Prinzipiell entsprechen die Regelsätze bei der Grundsicherung denen der Sozialhilfe.

  • Alleinstehende: 347 €/Monat

  • Ehepaare bzw. Lebenspartner: je 312 €/Monat

  • Haushaltangehörige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: je 208 €/ Monat

  • Haushaltangehörige ab Vollendung des 14. Lebensjahres: je 278 €/ Monat

 

Unterkunft und Heizung

Prinzipiell werden nur die angemessenen Kosten der Unterkunft übernommen.

Bei der Überprüfung der angemessenen Wohnkosten gibt es drei Parameter:

  • die angemessene Wohnfläche;
  • die Miethöchstgrenze und die
  • Heizkostenpauschale.

Liegen diese drei Parameter innerhalb der angemessenen Wohnkosten, ist alles in Ordnung.

Laut einem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 07. November 2006 wurde die bisherige Praxis der meisten Kommunen, die angemessenen Wohnkosten nach den Wohngeldtabellen zu berechnen, für nichtig erklärt. Das bedeutet in der Praxis, daß jede Kommune die angemessene Miete selbst festlegen muß.

Die Miethöchstgrenzen von verschiedenen Kommunen können Sie hier einsehen.

Auch Kosten für eine Eigentumswohnung oder einem Eigenheim können berücksichtigt werden, wenn sie angemessen sind.

Beiträge Kranken- und Pflegeversicherungen

Auch die Beiträge für die beiden Versicherungsarten werden in der Grundsicherung übernommen. Sofern die Einzahlung in die gesetzlichen Versicherungen erfolgt, wird der entsprechende Anteil voll übernommen. Bei einer privaten Krankenversicherung werden nur die angemessenen Beiträge übernommen, die ungefähr so hoch sind, wie die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung.

Mehrbedarf

Bei der früheren Sozialhilfe gab es für eine Vielzahl von Problemen ein Mehrbedarf. So konnte man damals durchaus einen entsprechenden Antrag auf eine neue Waschmaschine oder einen neuen Fernseher stellen, wenn das alte Gerät kaputt wurde. Das alles ist mit der Reform der Sozialgesetzgebung weggefallen, denn die Kosten für eine Neuanschaffung bzw. Reparatur sind (angeblich!) bereits in den Regelsätzen enthalten - so das Argument der Politiker zumindest.

Daher ist die Liste der Mehrbedarfe recht klein geworden und betrifft im Prinzip nur noch Personen, die

  • schwerbehindert

  • schwanger

  • erstmals einen eigenen Haushalt beziehen

  • chronisch erkrankt

  • alleinerziehend

sind.

Die Liste der entsprechenden Mehrbedarfe finden Sie hier.

Rechenbeispiele

Zwei Beispiele zur Veranschauung des vorher gesagten:

lupe.jpg (1728 Byte) August und Minna leben als Rentner, die Kinder sind schon lange ausgezogen. Die Miete liegt im angemessenen Rahmen. August ist mit 60% schwerbehindert und hat das Merkzeichen "G" zuerkannt bekommen, Minna hat Diabetes Typ II und muß Insulin spritzen

Hier würde die Berechnung des Bedarfes wie folgt aussehen:

Regelsatz August 322,00 €
Regelsatz Minna 322,00 €
Kosten der Unterkunft 250,00 €
Kosten gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung 210,00 €
Mehrbedarf für Schwerbehinderung Merkzeichen "G" (17% des Regelsatzes) bei August 54,74 €
Mehrbedarf kostenaufwändige Ernährung Minna 51,13 €
Gesamtbedarf 1 189,87 €

Ein zweites Beispiel:

lupe.jpg (1728 Byte) Hannelore und Tom leben zusammen, auch ihr 16jähriges Kind Daniel lebt noch zu Hause. Die beiden Erwachsenen sind Rentner, keiner ist schwerbehindert oder chronisch krank. Dafür ist die Wohnung zu teuer. Statt den "angemessenen" Kosten für die Unterkunft von 330 € müssen die beiden 400 € zahlen.

Und hier die Berechnung

Regelsatz Hannelore 322,00 €
Regelsatz Tom 322,00 €
Daniel (17 Jahre) 278,00 €
angemessene Kosten der Unterkunft 330,00 €
Kosten gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung 344,00 €
Gesamtbedarf 1 576,00 €

Die Differenz zwischen den "angemessen" und den tatsächlichen Kosten der Unterkunft, im Beispiel immerhin 70 €, muß die Familie selbst tragen.

 

     


backtop

  www.selbsthilfeprojekte.de