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Die Höhe der Grundsicherung ist nicht pauschal gleich hoch, denn die Grundsicherung baut ja auf vorhandenem Einkommen auf. Daher wird und muß sie in jedem Einzelfall extra berechnet werden.

Dabei kann man von einer einfachen Faustformel ausgehen:

Grundsicherungsbedarf - Einkommen - Vermögen = Höhe der Grundsicherung

ausrufezeichen2.gif (1830 Byte) Sollte die so errechnete Grundsicherung nicht für den Lebensbedarf ausreichen, kann prinzipiell zusätzlich die Sozialhilfe beantragt werden.

Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn weder ein eigenes Einkommen noch eigenes Vermögen vorhanden ist.

In den zwei Kapitel "Der Bedarf" und "Einkommen & Vermögen" gehen wir auf die o.g. Bestandteile der Faustformel näher ein.

Hier nun einige Rechenbeispiele.

lupe.jpg (1728 Byte) Siegfried und Gisela wohnen zusammen in einer kleinen Wohnung, wobei die Miete angemessen ist. Ein Anspruch auf Mehrbedarf besteht nicht, Vermögen ist nicht vorhanden.

Die Berechnung sieht wie folgt aus:

Bedarf
Regelsatz Siegfried    312,00 €
Regelsatz Gisela + 312,00 €
Kosten der Unterkunft + 350,00 €
Beiträge Kranken- und Pflegeversicherung + 275,00 €
Gesamtbedarf 1 249,00 €
Einkommen
Rente Siegfried    750,00 €
Rente Gisela + 345,00 €
Wohngeld +   75,00 €
Gesamteinkommen 1 170,00 €
Berechnung
Gesamtbedarf 1 249,00 €
Gesamteinkommen - 1 170,00 €
Anspruch Grundsicherung im Alter 79,00 €

lupe.jpg (1728 Byte) Manfred wohnt allein in seiner kleinen Wohnung und ist schwerbehindert mit dem Merkzeichen "G", also gehbehindert. Wohngeld bekommt er nicht, da sein Einkommen zu gering ist, aber sein Sohn steckt ihm 50 € im Monat zu. Seine Rente bträgt 608,00 €.

Die Berechnung sieht wie folgt aus:

Bedarf
Regelsatz Manfred    347,00 €
Kosten der Unterkunft + 269,00 €
Beiträge Kranken- und Pflegeversicherung + 125,00 €
Mehrbedarf wegen Kennzeichen "G" +   58,65 €
Gesamtbedarf 799,65 €
Einkommen
Rente Manfred 608,00 €
Unterhalt des Sohnes +   50,00 €
Gesamteinkommen 658,00 €
Berechnung
Gesamtbedarf 799,65 €
Gesamteinkommen - 658,00 €
Anspruch Grundsicherung im Alter 141,65 €

lupe.jpg (1728 Byte) Corinna wohnt zusammen mit ihrem 12jährigen Sohn zusammen in einer Wohnung, sie selbst bekommt eine Erwerbsunfähigkeitsrente von 412 €. Für den Sohn bekommt sie 127 € Unterhalt sowie das Kindergeld von 154 €. Die Wohnung kostet 400 €, angemessen sind jedoch nur 300 €.

Die Berechnung sieht wie folgt aus:

Bedarf
Regelsatz Corinna    347,00 €
Regelsatz minderjähriger Sohn + 208,00 €
Kosten der Unterkunft (nur angemessene Kosten) + 300,00 €
Beiträge Kranken- und Pflegeversicherung + 200,00 €
Mehrbedarf wegen Alleinerziehung +   41,40 €
Gesamtbedarf 1 096,40 €
Einkommen
Erwerbsunfähigkeitsrente Corinna 412,00 €
Unterhalt + 127,00 €
Gesamteinkommen 539,00 €
Berechnung
Gesamtbedarf 1 096,40 €
Gesamteinkommen - 539,00 €
Anspruch Grundsicherung im Alter 557,40 €

Das Kindergeld wird auf das Einkommen nicht angerechnet. Die Wohnung wird nur mit 300 € bezuschußt, die restlichen 100 € muß Corinna aus eigener Tasche bezahlen - oder in eine billigere Wohnung umziehen.


lupe.jpg (1728 Byte) Marianne und Klaus leben in einem kleinen Eigentumshaus. die Belastung dafür liegt im Rahmen. Er ist schwerbehindert mit 80% GdB, hat aber nicht das Merkzeichen "G", Marianne hat Diabetis Typ 2. Beide zahlen in eine private Krankenversicherung monatlich zusammen 512 € ein. Die Rente beträgt zusammen 1350 €.

Die Berechnung sieht wie folgt aus:

Bedarf
Regelsatz Klaus    312,00 €
Regelsatz Marianne + 312,00 €
Kosten der Unterkunft + 350,00 €
Beiträge Kranken- und Pflegeversicherung + 275,00 €
Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung (Diabetis) +   51,13 €
Gesamtbedarf 1 300,13 €
Einkommen
Rente Siegfried    750,00 €
Rente Gisela + 600,00 €
Gesamteinkommen 1 350,00 €
Berechnung
Gesamtbedarf 1 300,13 €
Gesamteinkommen - 1 350,00 €
Anspruch Grundsicherung im Alter 0,00 €

Klaus erhält keinen Mehrbedarf wegen seienr Schwerbehinderung, weil er nicht das Merkzeichen "G" hat. Die Beiträge der privaten Krankenversicherung werden nur in der Höhe berücksichtigt, die eine vergleichbare gesetzliche Krankenversicherung kosten würde. Dadurch ist kein Anspruch auf die Grundsicherung vorhanden.


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