 |
Die Höhe der
Grundsicherung ist nicht pauschal gleich hoch, denn die Grundsicherung baut ja auf
vorhandenem Einkommen auf. Daher wird und muß sie in jedem Einzelfall extra berechnet
werden. Dabei kann man von einer einfachen Faustformel
ausgehen:
Grundsicherungsbedarf - Einkommen - Vermögen = Höhe der
Grundsicherung
 |
Sollte die so errechnete Grundsicherung nicht für
den Lebensbedarf ausreichen, kann prinzipiell zusätzlich die Sozialhilfe beantragt werden. |
Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn weder ein eigenes Einkommen noch eigenes
Vermögen vorhanden ist.
In den zwei Kapitel "Der Bedarf" und "Einkommen & Vermögen" gehen wir auf die o.g.
Bestandteile der Faustformel näher ein.
Hier nun einige Rechenbeispiele.
 |
Siegfried und Gisela wohnen zusammen in einer kleinen Wohnung, wobei die
Miete angemessen ist. Ein Anspruch auf Mehrbedarf besteht nicht, Vermögen ist nicht
vorhanden. |
Die Berechnung sieht wie folgt aus:
| Bedarf |
| Regelsatz Siegfried |
312,00 |
| Regelsatz Gisela |
+ 312,00 |
| Kosten der Unterkunft |
+ 350,00 |
| Beiträge Kranken- und Pflegeversicherung |
+ 275,00 |
| Gesamtbedarf |
1 249,00 |
| Einkommen |
| Rente Siegfried |
750,00 |
| Rente Gisela |
+ 345,00 |
| Wohngeld |
+ 75,00 |
| Gesamteinkommen |
1 170,00 |
| Berechnung |
| Gesamtbedarf |
1 249,00 |
| Gesamteinkommen |
- 1 170,00 |
| Anspruch Grundsicherung im Alter |
79,00 |
|
 |
Manfred wohnt allein in seiner kleinen Wohnung und ist schwerbehindert mit
dem Merkzeichen "G", also gehbehindert. Wohngeld bekommt er nicht, da sein
Einkommen zu gering ist, aber sein Sohn steckt ihm 50 im Monat zu. Seine Rente
bträgt 608,00 . |
Die Berechnung sieht wie folgt aus:
| Bedarf |
| Regelsatz Manfred |
347,00 |
| Kosten der Unterkunft |
+ 269,00 |
| Beiträge Kranken- und Pflegeversicherung |
+ 125,00 |
| Mehrbedarf wegen Kennzeichen "G" |
+ 58,65 |
| Gesamtbedarf |
799,65 |
| Einkommen |
| Rente Manfred |
608,00 |
| Unterhalt des Sohnes |
+ 50,00 |
| Gesamteinkommen |
658,00 |
| Berechnung |
| Gesamtbedarf |
799,65 |
| Gesamteinkommen |
- 658,00 |
| Anspruch Grundsicherung im Alter |
141,65 |
|
 |
Corinna wohnt zusammen mit ihrem 12jährigen Sohn zusammen in einer
Wohnung, sie selbst bekommt eine Erwerbsunfähigkeitsrente von 412 . Für den Sohn
bekommt sie 127 Unterhalt sowie das Kindergeld von 154 . Die Wohnung kostet
400 , angemessen sind jedoch nur 300 . |
Die Berechnung sieht wie folgt aus:
| Bedarf |
| Regelsatz Corinna |
347,00 |
| Regelsatz minderjähriger Sohn |
+ 208,00 |
| Kosten der Unterkunft (nur angemessene Kosten) |
+ 300,00 |
| Beiträge Kranken- und Pflegeversicherung |
+ 200,00 |
| Mehrbedarf wegen Alleinerziehung |
+ 41,40 |
| Gesamtbedarf |
1 096,40 |
| Einkommen |
| Erwerbsunfähigkeitsrente Corinna |
412,00 |
| Unterhalt |
+ 127,00 |
| Gesamteinkommen |
539,00 |
| Berechnung |
| Gesamtbedarf |
1 096,40 |
| Gesamteinkommen |
- 539,00 |
| Anspruch Grundsicherung im Alter |
557,40 |
Das Kindergeld wird auf das Einkommen nicht angerechnet. Die Wohnung wird
nur mit 300 bezuschußt, die restlichen 100 muß Corinna aus eigener Tasche
bezahlen - oder in eine billigere Wohnung umziehen.
 |
Marianne und Klaus leben in einem kleinen Eigentumshaus. die Belastung
dafür liegt im Rahmen. Er ist schwerbehindert mit 80% GdB, hat aber nicht das Merkzeichen
"G", Marianne hat Diabetis Typ 2. Beide zahlen in eine private
Krankenversicherung monatlich zusammen 512 ein. Die Rente beträgt zusammen 1350
. |
Die Berechnung sieht wie folgt aus:
| Bedarf |
| Regelsatz Klaus |
312,00 |
| Regelsatz Marianne |
+ 312,00 |
| Kosten der Unterkunft |
+ 350,00 |
| Beiträge Kranken- und Pflegeversicherung |
+ 275,00 |
| Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung (Diabetis) |
+ 51,13 |
| Gesamtbedarf |
1 300,13 |
| Einkommen |
| Rente Siegfried |
750,00 |
| Rente Gisela |
+ 600,00 |
| Gesamteinkommen |
1 350,00 |
| Berechnung |
| Gesamtbedarf |
1 300,13 |
| Gesamteinkommen |
- 1 350,00 |
| Anspruch Grundsicherung im Alter |
0,00 |
Klaus erhält keinen Mehrbedarf wegen seienr Schwerbehinderung, weil er
nicht das Merkzeichen "G" hat. Die Beiträge der privaten Krankenversicherung
werden nur in der Höhe berücksichtigt, die eine vergleichbare gesetzliche
Krankenversicherung kosten würde. Dadurch ist kein Anspruch auf die Grundsicherung
vorhanden.
|
 |