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Seit dem 01. Januar
2003 gibt es in Deutschland zusätzlich zu solchen Sozialinstrumenten wie die Sozialhilfe,
das Wohngeld oder auch ALG II die "bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung". Wie der sperrige Name schon vermuten läßt,
richtet sich diese Hilfe insbesondere an Rentner und dauerhaft erwerbsgeminderte Personen. Die Einführung (und Trennung von der Sozialhilfe) machte Sinn: oftmals
waren insbesondere Rentner nicht bereit, auf den Sozialämtern um die ihnen zustehende
Hilfe nachzusuchen, sei es aus falschem Stolz oder aus Scham.
Die Grundsicherung ist weder eine Grundrente noch eine
Sozialhilfe. Eine Grundrente deswegen nicht, weil die Grundsicherung im Bedarfsfall auf
die Rente aufgeschlagen wird und Sozialhilfe deswegen nicht, weil es zwar in der Höhe der
Leistung zwischen Grundsicherung und Sozialhilfe keinen Unterschied gibt, die
Grundsicherung aber bei weitem nicht so restriktiv wie die Sozialhilfe ist. So gibt es bei
der Grundsicherung (im Gegensatz zur Sozialhilfe) kein Rückgriff auf Kinder oder Eltern,
wenn diese weniger als 100.000 im Jahr verdienen.
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